Pharmazeutische Dienstleistungen 

Seit Sommer 2022 haben Sie als Patient/in einen gesetzlichen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen hierfür die Kosten.

Sie haben Anspruch, wenn Sie

  • einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen
  • Medikamente zum Inhalieren erhalten
  • mehr als fünf verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen und eine Medikationsanalyse durchführen lassen möchten

Wenn Sie Arzneimittel gegen Bluthochdruck einnehmen:

Wir messen nach einem standardisierten Verfahren Ihren Blutdruck. Da der Blutdruck sich schnell ändern kann, werden drei Messungen nacheinander durchgeführt. Der Mittelwert bildet dann ein verlässlicheres Ergebnis. Deswegen müssen Sie eine gute Viertelstunde Zeit mitbringen. Je nachdem, wie hoch der Wert ist, erhalten Sie weitere Empfehlungen von uns.

Wenn Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung. Aber auch, wenn sich Ihr Medikament gerade geändert hat, kann die Dienstleistung in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie Medikamente zum Inhalieren erhalten:

Wir erklären Ihnen anhand eines Placebogerätes oder anhand von Ihrem eigenen Inhalationsgerät die genaue Anwendung. Die standardisierte Einweisung in die korrekte Anwendung von Arzneimitteln zur Inhalation soll Sie unterstützen und die Wirksamkeit Ihrer Therapie verbessern.

Bei einer Verordnung von Inhalativa haben Sie einmal pro Jahr die Möglichkeit eine Einweisung mit praktischer Übung in der Apotheke in Anspruch zu nehmen. Dies gilt für alle ab einem Alter von 6 Jahren. Auch bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes ist eine weitere Einweisung möglich.

Wenn Sie eine Medikationsanalyse durchfähren lassen möchten: 

Bei einer Medikationsanalyse nehmen wir Ihre Medikation in Hinsicht auf die Dosierung, Indikation, Wechselwirkungen, Doppelverordnungen und Nebenwirkungen genau unter die Lupe. Auch wenn Sie konkrete Beschwerden haben, können wir eine gezielte Medikationsanalyse durchführen. Dafür wird in einem persönlichen Gespräch Ihre gesamte Medikation, die von zu Hause mitgebracht wird, erfasst. Berücksichtigt werden zudem Daten aus der Apotheke, von mitgebrachten Medikationsplänen, Laborwerten und Arztberichten, soweit diese vorhanden sind. 

Von der Krankenkasse wird diese Leistung einmal im Jahr oder bei jeder Medikationsumstellung als Pharmazeutische Dienstleistung übernommen, wenn Sie mindestens fünf verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen.

 

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